Abläufe & Antworten auf häufig gestellte Fragen
Benötige ich eine ärztliche Verordnung?
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine schriftliche ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von der Ärztin bzw. dem Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben Ihren persönlichen Daten eine medizinische Diagnose und Anzahl, Dauer und Art der Behandlungen umfassen (z.B. 10 x Physiotherapie á 45 min. oder 60 min.).
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihres Physiotherapeuten ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrem Physiotherapeuten sofort mit.
Was soll ich zur Therapie mitbringen?
- – eine schriftliche (und bewilligte) ärztliche Verordnung
- – relevante, schriftliche Befunde
- – ein Handtuch
- – bequeme Kleidung
- – wir halten die Behandlungsräume frei von Straßenschuhen, daher wenn möglich entweder saubere Sportschuhe, Hausschuhe oder Socken
Wie gestalten sich die Kosten?
Ich bin freiberuflich tätiger Wahltherapeut. Das bedeutet für Sie als Patient*in, dass Sie die Kosten für die Behandlungen zum Teil selbst tragen. Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Damit Sie diese Kosten teilweise von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet bekommen, müssen Sie Ihre Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse spätestens vor der zweiten Behandlungs-Einheit bewilligen lassen. Eine Ausnahme bilden aktuell die ÖGK und die BVAEB, die die Bewilligungspflicht aktuell aussetzen.
Private Zusatzversicherungen übernehmen manchmal die übrigen anfallenden Kosten ihrer KundInnen. Informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrem Versicherungspartner.
Die Preise pro Behandlungs-Einheit:
- – Physiotherapie á 30 min: 63 €
- – Physiotherapie á 45 min: 92 €
- – Physiotherapie á 60 min: 119 €
Ihr/e PhysiotherapeutIn stellt Ihnen eine Honorarnote über die erfolgten Therapie-Einheiten aus. Diese Honorarnoten begleichen Sie bitte zuerst bei Ihrem/Ihrer PhysiotherapeutIn. Anschließend können Sie diese bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung zur Rückerstattung (je nach Tarif Ihrer Krankenversicherung) einreichen.
Wichtiges bezüglich Terminabsagen:
Sollten Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, werden Sie darum gebeten, dies unverzüglich telefonisch oder per Mail zu tun. Termine, die nicht spätestens werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, müssen in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, verrechnet werden. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.